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KW 17  24.04.2024  13:25
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Gebäude- und Objektfunkversorgung

Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens von Sonderbauten kommt dem Einsatz der Feuerwehr zur Rettung von Menschen und Tieren sowie zur Durchführung wirksamer Löscharbeiten eine besondere Bedeutung zu. Damit die Feuerwehr diese Maßnahmen durchführen kann, ist eine zuverlässige Funkkommunikation zwischen den beteiligten Einsatzkräften unabdingbar.
Neu in den Fokus geraten ist dieses Thema durch die derzeit laufende Umstellung des Funksystems der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben auf die neue digitale Technik und der damit verbundene Bedarf an Gebäudefunkanlagen (Objektfunkversorgungsanlagen) für die Feuerwehren. Aus diesem Grund befasst sich die Arbeitsgruppe Gebäude- und Objektfunkversorgung des Nutzerbeirates Digitalfunk in Schleswig-Holstein mit diesem Thema und stellt hier ihre Arbeitsergebnisse vor.


Prozessbeschreibung zur Inbetriebnahme einer Gebäudefunkanlage

Sofern im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens die Erfordernis einer Gebäudefunkanlage überprüft werden soll, ist der erste Verfahrensschritt notwendig:

 

  1. Baurechtliche Forderung zum Treffen einer Aussage zur Funkversorgung im Rahmen des Brandschutznachweises

 

            Mustersatz für ein Baugenehmigungsverfahren herunterladen hier klicken 

 

            Hinweise zur Identifikation funktechnisch kritischer Objekte hier klicken

 

Wenn ein Objekt identifiziert wurde, bei dem die Sicherstellung der Funkversorgung von besonderer Bedeutung ist, folgen die nächsten Verfahrensschritte:

 

  1. Durchführen einer Erforderlichkeitsmessung durch eine Fachfirma in der Regel nach Errichtung des Rohbaus 

 

            Mustermerkblatt für eine Erforderlichkeitsmessung herunterladen hier klicken 

 

  1. Unabhängige Bewertung der Messergebnisse durch die Brandschutzdienststelle und die Feuerwehr

 

Sofern die Brandschutzdienststelle zusammen mit der Feuerwehr zu dem Ergebnis kommt, dass das Errichten einer Gebäudefunkanlage notwendig ist, sind die folgenden Schritte nötig:

 

  1. Initiieren eines Abstimmungsgespräches zur technischen Umsetzung der taktischen Anforderungen der Feuerwehr mit der zuständigen Feuerwehr, der Digitalfunk-Servicestelle der Kreise und kreisfreien Städte sowie der Autorisierten Stelle des Landes durch die Brandschutzdienststelle

 

  1. Durchführen des Anmelde- und Genehmigungsverfahrens der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) durch die Fachfirma

 

            Formulare und Hinweise der BDBOS zur Objektversorgung hier klicken

 

  1. Umsetzen der Anforderungen durch den Bauherren und die von ihm beauftragten Fachfirmen

 

  1. Durchführen eines Funktionstests durch die Feuerwehr und die Autorisierte Stelle

 

  1. Inbetriebnahme der Anlage durch den Errichter nach Vorliegen aller Genehmigungen

 

  1. Bekanntgabe der Inbetriebnahme gegenüber den am Verfahren beteiligten Stellen durch die Autorisierte Stelle

 


Kontaktdaten der Autorisierten Stelle

Die Sachbearbeitung in Angelegenheiten der Gebäude- und Objektfunkversorgung wird für die Autorisierte Stelle durch die Dataport AöR wahrgenommen. Ihr Beratungs- und Ansprechpartner in dieser Angelegenheit ist Herr Dibbern:

Dataport - Kompetenzzentrum Digitalfunk BOS
Herr Christian Dibbern
Telefon: 0431 / 3295 - 5773
 


Identifikation funktechnisch kritischer Objekte


Auf Grundlage der folgenden Regelungen ist eine Überprüfung der Funkversorgung für Industriebauten, Hochhäusern, Straßen- und Eisenbahntunnel sowie für Versammlungsstätten mit mehr als 5.000 Besucherplätzen zwingend erforderlich:

  • Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln
  • Anforderungen des Brand- und Katastrophenschutzes an den Bau und den Betrieb von Eisenbahntunneln
  • Landesverordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten
  • Industriebaurichtlinie
  • Richtlinie über den Bau und Betrieb von Hochhäusern

Eine Nennung von Faktoren oder konkreten Schwellwerten, die eine Ausstattung der übrigen Sonderbauten mit Gebäudefunkanlagen erforderlich machen, ist nicht abschließend möglich. Aufgrund verwendeter Baumaterialien und der Komplexität des Gebäudeaufbaus können deren auf die Funkausbreitung wirkenden physikalischen Eigenschaften in der Gesamtheit nur messtechnisch erfasst werden.
Die folgenden bauphysikalischen Indikatoren können lediglich Anhaltspunkte dafür geben, dass die Funkkommunikation näher betrachtet werden muss:

  • Verwendung funkabsorbierender, -dämpfender oder –reflektierender  Baustoffe (z.B. Wärmeschutzverglasung, metallische Fassadenverkleidungen, massive Stahlbetonwände),
  • Ausgedehnte Gebäudekomplexe, Unterirdische Gebäudeteile, die begangen werden können.